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Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs. 2 BAO auch für gemeinnützige Kapitalgesellschaften

SteuerrechtJudikaturMag. Marco Laudacher, UFS LinzUFS journal 2009, 253 - 255 Heft 7 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: Laudacher widmet sich in seinem Beitrag einer Entscheidung des UFS aus dem April 2009, in der sich der Senat mit der Frage zu befassen hatte, ob für eine Kapitalgesellschaft, die einen Cateringbetrieb und ein Seniorenwohn- und Pflegeheim führt, die in § 44 Abs 2 BAO normierte Ausnahmegenehmigung zur Anwendung kommen kann. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

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