Zusammenfassung: Schwaiger beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem April 2009. Der UFS hatte sich mit Fragen betreffend die Aberkennung der bereits mittels Bescheid eingeräumten IZP zu befassen. Im Vordergrund stand dabei die Beurteilung einer Abänderung nach § 295a BAO. Mit Praxishinweisen des Verfassers.
Rechtsgrundlagen: § 201 BAO; § 295a BAO; § 303 BAO; § 108e EStG

