Zusammenfassung: Krumenacker widmet sich in seinem Beitrag einer Entscheidung des UFS aus dem April 2009, in der sich der Senat mit Fragen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung eines im Ausland geleasten Pkws zu befassen hatte. Kann die Besteuerung der getätigten Ausgaben für einen Pkw, der im Ausland geleast wurde (mit Erstattungsanspruch im Hinblick auf die ausländischen Umsatzsteuern) auf § 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG (§ 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG ab dem Jahre 2004)gestützt werden? Kommt eine Besteuerung aufgrund einer anderen Bestimmung in Betracht? Mit einem Praxishinweis des Verfassers.

