Zusammenfassung: Soini-Wolf und Hebenstreit befassen sich in ihrem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem März 2009. Der Senat hatte sich dabei ua mit der Frage zu befassen, inwieweit eine durch eine GmbH an ihre Gesellschafter erfolgte Einlagenrückzahlung als Beteiligungsveräußerung zu qualifizieren ist, für den Fall, dass die Gesellschaftsanteile dem Privatvermögen zugehörig sind. Der UFS äußerte sich dahingehend, ob die Möglichkeit zu einer steuerneutralen Rückzahlung der steuerfreien Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschaft besteht. Nach ausführlicher Darstellung des der Entscheidung zugrundeliegenden Falles sowie der Entscheidungsgründe des UFS finden sich Praxishinweise der Verfasser.

