Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung dazu, welchen Anforderungen der Spruch eines Sicherstellungsbescheids zu genügen hat. Der Verfasser führt ua auch an, welche Bedeutung die geltende Rechtslage für Sicherstellungsaufträge im Hinblick auf andere Bescheide im Einbringungsverfahren haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 232 BAO

