Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung dahingehend, welchen Einfluss der Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 1.8.2008 auf das in § 29 EStG normierte, dem Steuerpflichtigen zustehende Wahlrecht hat. Ist § 29 EStG als Sonderform der Steuerentrichtung zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 29 ErbStG

