Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Voraussetzungen, die bei Grundstückserwerben für die Grunderwerbsteuerbefreiung für Flurbereinigung erforderlich sind, zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 4 GrEStG

