§ 3 Abs 1 Z 4 GrEStG
Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei einem Erwerb von Liegenschaften im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens zu befassen. Mit einer Anmerkung der Verfasserin zu der Entscheidung des UFS.

