Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit der Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 1.8.2008 Einfluss auf die Erlassung eines Abrechnungsbescheids nach § 216 BAO hat.
Rechtsgrundlagen: § 216 BAO; § 29 ErbStG

