Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung eines Weinbaubetriebs und Weinhandels von Ehegatten zu befassen. Zu klären war dabei, ob aus Sicht des Umsatzsteuerrechts ein einziges Unternehmen oder aber zwei voneinander getrennte Unternehmen vorlagen. Der UFS äußerte sich in diesem Zusammenhang zu dem für die Unternehmereigenschaft erforderlichen Auftreten nach außen (gegenüber Dritten). Dr. Wanke und Fr. Klein nehmen nach Darstellung des gegenständlichen Falls und der wesentlichsten Entscheidungsgründe dazu Stellung.

