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Unterlassung der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs kein Anwendungsfall der Berichtigung

SteuerrechtJudikaturDr. Karl Fink, UFS GrazUFS journal 2009, 139 - 142 Heft 4 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: In seinem Beitrag beschäftigt sich Dr. Fink mit einer Entscheidung, in der sich der UFS ua mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Vorsteuerabzug, der nicht oder nicht zeitgerecht geltend gemacht wurde, gem § 12 Abs 10 UStG oder § 12 Abs 11 UStG berichtigt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 f UStG

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