Zusammenfassung: In seinem Beitrag beschäftigt sich Dr. Fink mit einer Entscheidung, in der sich der UFS ua mit der Frage zu befassen hatte, ob ein Vorsteuerabzug, der nicht oder nicht zeitgerecht geltend gemacht wurde, gem § 12 Abs 10 UStG oder § 12 Abs 11 UStG berichtigt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 f UStG

