Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein zwischen Ehegatten als Notariatsakt geschlossener Ehepakt der Gebührenpflicht des Vergleichs zu unterwerfen ist.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 11 GebG; § 33 TP 20 GebG; §§ 1217-1266 ABGB; § 1380 ABGB

