Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines Saunabetriebs zu befassen, der der Kontaktanbahnung bzw der Durchführung sexueller Kontakte dient. Kommt für diese Umsätze der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung?
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 6 UStG

