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Zählen die an die Gemeinde zu zahlenden Aufschließungskosten zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2009, 70 Heft 2 v. 20.2.2009

§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG

Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein für die Erschließung und für Infrastrukturmaßnahmen iZm Grundstücken vorgesehene Erschließungs-bzw Infrastrukturbeitrag, der von dem Grundstückserwerber an die Gemeinde abzuführen ist, in die GrESt-Bemessungsgrundlage eingerechnet werden muss.

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