Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in der vorliegenden Entscheidung dahingehend, ob für Flüge, die iR der Ausbildung zur Erlangung der Privatpilotenlizenz absolviert werden, der ermäßigte Umsatzsteuertarif für die Personenbeförderung zur Anwendung gelangen kann. Der Senat stellte in diesem Zusammenhang fest, ob derartige Übungsflüge mit der Personenbeförderung, deren vorrangiger Zweck in der Raumüberwindung liegt, vergleichbar sind. Mit einem Praxishinweis der Verfasserin.

