Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in der vorliegenden Entscheidung aus dem November 2009 mit Fragen betreffend der Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes zur Umgehung der Abgabenpficht zu befassen. Gegenständlicher Fall betraf die missbräuchliche rechtliche Gestaltung einer wechselseitigen Vermietung von Wohnungen unter Bekannten, die nicht, so befand der UFS, der Einkünfteerzielung sondern vielmehr der Abgabenersparnis diente. Mit Praxishinweisen der Verfasserin.

