Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung aus dem Bereich des Grundwerbsteuerrechts hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob eine Angabe in einem Vertrag, die die Fläche des abzutretenden Grundstücks mit einem "zirka"-Wert bestimmt, für das Vorliegen einer Option spricht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG

