Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend eine beantragte Aufhebung von Umsatzsteuerbescheiden zu befassen, die in Verbindung mit dem Vorsteuerabzug für ein sowohl privat als auch betrieblich genutztes Gebäude stehen. Mit Praxishinweisen von Johann Fischerlehner.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG; § 299 BAO

