vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Optionsentgelt bei der Grunderwerbsteuer: Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn gemäß § 21 BAO zu verstehen

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2009, 376 Heft 10 v. 20.10.2009

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob das vom Grundstückserwerber unabhängig vom Kaufpreis zu bezahlende Optionsentgelt in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht und in die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage mit einzurechnen ist.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG; § 21 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!