Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Feststellungen, welche iR eines Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben (GPLA)-Prüfberichts getroffen wurden, die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens bedingen können.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO

