Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit den Sonderbestimmungen des § 209a BAO zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 209a BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit den Sonderbestimmungen des § 209a BAO zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 209a BAO
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