Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob es zulässig ist, dass das Finanzamt eine Berufung ohne Erlass einer rechtsgültigen Berufungsvorentscheidung der zweitinstanzlichen Abgabenbehörde zur Entscheidung vorlegt. In seiner Anmerkung führt Dr. Hilber aus, dass der UFS auch davon abweichende Entscheidungen getroffen hat.
Rechtsgrundlagen: § 276 Abs 1 BAO

