Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob eine Berufungsentscheidung des UFS hinsichtlich der ESt unmittelbare Auswirkung auf den Abgabenanspruch an ESt haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 4 BAO; § 295a BAO; § 303 Abs 4 BAO

