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Wirkung der Wiederaufnahme gem § 303 und der Änderung gem § 295 BAO, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein F-Bescheid nicht ergangen ist

Kurz und bündigSteuerrechtMMag. Dr. Klaus Hilber, StBUFS aktuell 2008, 259 - 260 Heft 8 v. 1.10.2008

§ 198 Abs 1 BAO; § 295 BAO; § 303 BAO; § 192 BAO; § 252 Abs 1 BAO

Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der fälschliche Hinweis auf eine Änderung nach § 295 BAO von Relevanz ist, wenn der Bescheid infolge des § 41 EStG iVm § 198 BAO in jedem Fall zu erlassen war.

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