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Aktuelle Entscheidungen des UFS im bereich der Lohnsteuer - Aufwendungen eines Pastoralassistenten für ein häusliches Arbeitszimmer

SteuerrechtJudikaturMartin Kuprian, UFS Innsbruck (Bearb)UFS aktuell 2008, 152 Heft 5 v. 1.8.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein Pastoralassistent Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen kann. Wo befindet sich der Mittelpunkt der seelsorgerischen Tätigkeit?

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

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