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Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat

SteuerrechtJudikaturUFS aktuell 2008, 153 - 157 Heft 5 v. 1.8.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, welcher Elternteil Anspruch auf Familienbeihilfe hat, wenn das Kind in einem Monat in zwei Haushalten gelebt hat. Gilt das Überwiegensprinzip oder steht die Familienbeihilfe vorrangig der Mutter zu? Es werden Sachverhalt und Entscheidung des UFS dargestellt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 FLAG

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