Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein im Ruhestand befindlicher Pfarrer, der weiterhin bestimmte Aufgaben übernimmt, Aufwendungen für Fortbildung und Fachliteratur steuerlich absetzen kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein im Ruhestand befindlicher Pfarrer, der weiterhin bestimmte Aufgaben übernimmt, Aufwendungen für Fortbildung und Fachliteratur steuerlich absetzen kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
