Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit den Voraussetzungen des Eintritts der Bemessungsverjährung bei der Normverbrauchsabgabe zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 207 Abs 2 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit den Voraussetzungen des Eintritts der Bemessungsverjährung bei der Normverbrauchsabgabe zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 207 Abs 2 BAO
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