In einer Amtsbeschwerde hatte sich der UFS mit der Frage der Gewinnrealisierung bei der Konvertierung von Fremdwährungskrediten zu befassen. Was besagt der VwGH diesbezüglich? Sind diese Überlegungen auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich übertragbar?
UFS 19.3.2008, RV/0723-G/06; VwGH 2008/15/0175

