Zusammenfassung: Wird zur Schaffung eines begünstigten Wohnraums ein Darlehen aufgenommen und dieses vorzeitig getilgt, so ist diese Zahlung, die dem Grunde nach eine Sonderausgabe darstellt nur bis zum persönlichen Höchstbetrag steuerlich zu berücksichtigen. Der Senat befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Frage, ob es unter gewissen Umständen nach dem EStG Ausnahmebestimmungen oder Wahlmöglichkeiten für den Steuerpflichtigen gibt.

