Zusammenfassung: Der Senat beschäftigte sich mit der Frage, wie die maßgebliche Fahrtdauer zur Beurteilung der Zumutbarkeit zu errechnen ist, wenn auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden kann. Unter welchen Voraussetzungen ist in diesem Zusammenhang die Zuerkennung der großen Pendlerpauschale zulässig?

