Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung geht es um die gemischte Nutzung eines Kraftfahrzeuges bzw. die Aufteilung der Jahresgesamtkilometerleistung auf den begünstigten Verwendungszweck und die private Nutzung. Wie sind die Fahrten iZm der Überstellung zu Mietern, Fahrzeugausstellungen oder zur Reinigung zu qualifizieren?
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 NoVAG 1991

