Zusammenfassung: Der Senat beschäftige sich mit der Frage, ob eine Protokollierung eines mündlichen Mietvertrags in Form eines Aktenvermerks durch eine Steuerberaterin, als Gedenkprotokoll iSd § 18 Abs 3 GebG zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 GebG; § 33 GebG

