Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Rückabwicklung einer Schenkung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Rückabwicklung einer Schenkung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO
Schlagwörter:
