Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Rückforderung einer veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter in Frage kommt.
Rechtsgrundlagen: § 215 BAO; § 216 BAO; § 239 BAO; § 20 KO
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Rückforderung einer veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter in Frage kommt.
Rechtsgrundlagen: § 215 BAO; § 216 BAO; § 239 BAO; § 20 KO
