Zusammenfassung: In dieser Sache setzte sich der UFS mit dem Begriff der Unternehmereigenschaft iSd UStG näher auseinander. Muss die aufgenommene Tätigkeit von Anfang an auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen gerichtet sein und inwiefern muss diese Absicht nach außen hin in Erscheinung treten?
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UStG 1994; § 12 Abs 1 UStG 1994

