Zusammenfassung: Grundsätzlich verfolgen die steuerlichen Sonderbestimmungen für Umgründungsvorgänge, wirtschaftliche Umstrukturierungen nicht durch steuerliche nachteilige Rechtsfolgen zu ver- bzw behindern. Der vorliegende Fall zeigt, dass dieses Ziel nicht immer erreicht wird.
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG 1988; Art II UmgrStG; UmwG

