Zusammenfassung: Wie ist der Verzicht auf ein vermögenswertes Recht zu beurteilen, wenn dadurch eine Bereicherung des Bedachten eintritt?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 ErbStG; § 16 BewG
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Zusammenfassung: Wie ist der Verzicht auf ein vermögenswertes Recht zu beurteilen, wenn dadurch eine Bereicherung des Bedachten eintritt?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 ErbStG; § 16 BewG
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