Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob freiwillige Versicherungsbeiträge nach § 19a ASVG, die ein Elternteil für seine Kinder bezahlt, als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob freiwillige Versicherungsbeiträge nach § 19a ASVG, die ein Elternteil für seine Kinder bezahlt, als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988
