Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob Pauschalzahlungen an die Ehegattin einer steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten zugänglich sind. Fraglich waren Publizitätswirkung, und ob die Vereinbarung dem Fremdvergleich standhält.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

