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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Diversionszahlung nach der Strafprozessordnung als Werbungskosten

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2008, 10 - 11 Heft 1 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob eine Diversionszahlung als Werbungskosten abzugsfähig ist.

Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988

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