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Kosten für Therapiefahrrad und Body-Tower als außergewöhnliche Belastung absetzbar

SteuerrechtAnm von Gerhild FellnerUFS aktuell 2008, 12 Heft 1 v. 1.3.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Kosten für ein Therapiefahrrad und einen Body-Tower für einen Querschnittgelähmten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG 1988

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