Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Abgabenbehörde ein Ermessen bzgl des Ausmaßes einer zu gewährenden Verminderung des Säumniszuschlages hat.
Rechtsgrundlagen: § 217 Abs 7 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Abgabenbehörde ein Ermessen bzgl des Ausmaßes einer zu gewährenden Verminderung des Säumniszuschlages hat.
Rechtsgrundlagen: § 217 Abs 7 BAO
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