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Vertreterhaftung

Kurz und bündigSteuerrechtMMag. DDr. Hubert W. Fuchs, StBUFS aktuell 2008, 322 Heft 10 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Haftung zweier GmbH-Geschäftsführer zu befassen. Können beide Vertreter der GmbH, deren Zuständigkeiten nicht untereinander aufgeteilt sind, für die Uneinbringlichkeit von Abgaben der Gesellschaft bei einer schuldhaften Pflichtverletzung gleichermaßen herangezogen werden?

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 20 BAO; § 80 BAO

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