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Mangelhafte Berufung

Kurz und bündigSteuerrechtMMag. DDr. Hubert W. Fuchs, StBUFS aktuell 2008, 322 - 323 Heft 10 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend eine Berufung zu befassen, bei der während der mehrmals verlängerten Frist zur Mängelbehebung keine Angaben hinsichtlich der beantragten Änderungen vorgebracht wurden.

Rechtsgrundlagen: § 275 BAO

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