Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Pflicht der Beweisführung der Rechtsmittelparteien iR eines kontradiktorischen Zwei-Parteien-Verfahrens vor dem UFS zu befassen. Welche Pflicht haben die Abgabenbehörde erster Instanz und die Abgabepflichtigen im kontradiktorischen Rechtsmittelverfahren? Welche Funktion hat dabei der UFS? Gibt es im Abgabeverfahren eine verfahrensförmliche subjektive Beweislastregel?

