Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung zu klären, ob ein Vorlageantrag zulässig war und sich betreffend die Frage zu äußern, ob das Finanzamt bescheidmäßig über Anträge iZm der Erteilung einer Steuernummer zu entscheiden hat.
Rechtsgrundlagen: § 97 BAO; § 273 BAO; § 276 BAO; § 2 UStG

