Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, ob im Zuge der Übernahme der in den BMF-Richtlinien vertretenen Rechtsauffassung durch einen Abgabepflichtigen eine offensichtliche Unrichtigkeit nach den Bestimmungen der BAO gegeben sein kann. Wie wäre es der Abgabenbehörde im betreffenden Fall möglich gewesen, die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung zu prüfen?
Rechtsgrundlagen: § 293b BAO

