Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Nichteinhaltung von Abgabenzahlungsterminen aufgrund der Arbeitsüberlastung von Dienstnehmern zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 217 Abs 7 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Nichteinhaltung von Abgabenzahlungsterminen aufgrund der Arbeitsüberlastung von Dienstnehmern zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 217 Abs 7 BAO
Schlagwörter:
