Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann ein Vorlageantrag, der vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung gestellt wird, rechtswirksam ist.
Rechtsgrundlagen: § 276 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann ein Vorlageantrag, der vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung gestellt wird, rechtswirksam ist.
Rechtsgrundlagen: § 276 BAO
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